Der G-BA hat mit Beschluss vom 21.09.2017 die Verfahrensregeln beschlossen, nach denen Patientinnen und Patienten künftig vor bestimmten geplanten Eingriffen eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einholen können. Geregelt wurde im Zuge dessen auch, über welche besonderen Qualifikationen zweitmeinungsgebende Ärztinnen und Ärzte verfügen müssen und welche genauen Aufgaben sie haben. Der G-BA legte im Übrigen die ersten Eingriffe fest, für die das strukturierte Zweitmeinungsverfahren angewendet werden kann. Hierbei handelt es sich um Eingriffe an den Gaumen- und/oder Rachenmandeln (Tonsillektomie, Tonsillotomie) und Gebärmutterentfernungen (Hysterektomien).
Die Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Als ambulante Leistung kann das Verfahren erst dann von Ärzten erbracht und von Patient(inn)en in Anspruch genommen werden, wenn der Bewertungsausschuss über die Höhe der Vergütung im EBM entschieden hat.
Zum Richtlinien-Beschluss:
https://www.g-ba.de/downloads/39-261-3079/2017-09-21_Zm-RL_Erstfassung-Richhlinie.pdf